Für unsere Angebote und die uns erteilten Aufträge gelten die folgenden
Geschäftsbedingungen, wenn und soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen und andere Bedingungen
binden uns nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
1. Angebote
Alle Angebote erfolgen freibleibend.
Die Verpflichtung zur Ausführung eines Auftrags entsteht erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgebend, weitere Abreden bedürfen der Schriftform.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind die Preise in EURO errechnet und Netto-Preise im Sinne des UStG vom 29. Mai 1967, denen die Mehrwertsteuer gesondert hinzugerechnet wird.
Ein Angebotspreis bindet uns nur dann, wenn die uns zur Preiskalkulation bereitgestellten Unterlagen ein vollständiges und genaues Bild über den Umfang des Druckobjektes, vor allem auch über die Qualität der Druckvorlagen und Manuskripte vermitteln und wenn die spätere Ausführung davon nicht abweicht. Kommt es zu qualitativen oder quantitativen Abweichungen, so sind wir zur gesonderten Berechnung der dadurch verursachten Mehrkosten berechtigt.
Bei Änderungen von Lohn- und Materialkosten zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung oder nach Vertragsabschluß kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises wünschen.
2. Entwürfe, Skizzen
Probedrucke, Satzvorschläge, Muster, Entwürfe und Skizzen werden auch dann berechnet, wenn es zu Erteilung des Druckauftrages, für den sie bestimmt waren, nicht kommt.
3. Auftragskündigung
Auftragssistierung ist bei Einzelaufträgen nach der Bestätigung nicht möglich. Periodische Arbeiten können nur mit 3monatiger Frist zum Schluß eines Kalenderjahres gekündigt werden.
4. Eigentum, Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer zur Erstellung des Vertragserzeugnisses
hergestellten oder bearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten,
Lithos, Druckplatten etc. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden,
Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht herausgegeben. Ein Herausgabeanspruch
des Auftraggebers besteht lediglich im Hinblick auf zur Verfügung
gestellte Originaldaten. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die
Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter
verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen
Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
5. Materialbeistellung durch den Auftraggeber
Vom Auftraggeber beschafftes Material jeder Art ist uns frei
Haus anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme
der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten
Menge.
Wird uns Papier oder Karton vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt,
so gehen das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen
Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen
usw. in unser Eigentum über.
Bei angelieferten Lithofilmen sind für die Druckausführung farbverbindliche
Proofs oder Andruckskalen mitzuliefern, nach denen der Auflagendruck abgestimmt
werden kann. Bei angelieferten Druckdaten gleichwohl ob diese direkt oder
nach Korrekturen zur Filmbelichtung verwendet werden, sind zwingend Proofs
oder Andruckskalen anzufertigen und vom Auftraggeber zu genehmigen. Die
Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.
Passerdifferenzen oder sonstige die Druckqualität beeinträchtigende
Mängel bei angelieferten Lithofilmen oder Druckdaten berechtigen
den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten zu unterbrechen, bis einwandfreie
Filme oder Daten durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden
sind. Die Unterbrechung entbindet den Auftragnehmer von der vereinbarten
Lieferzeit. Die Kosten für Wartezeiten an Druckmaschinen, die durch
fehlerhafte Lithofilme oder Druckdaten verursacht werden, sind vom Auftraggeber
zu tragen.
6. Korrekturen
Eine Pflicht zur Vorlage von Korrekturabzügen besteht für
uns nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart war. Korrekturabzüge
sind nicht maßgeblich für Druck- und Papierqualität.
Dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Korrekturabzüge oder
Andrucke sind von ihm in jeder Beziehung auf Fehlerhaftigkeit zu prüfen
und druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für
vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei nicht vom Auftraggeber korrigierten Arbeiten beschränkt sich
unsere Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Die Berichtigung
von Satzfehlern erfolgt kostenfrei; dagegen werden solche Änderungen,
die vom Auftraggeber veranlaßt oder auf ihn zurückzuführen
sind (z. B. Autorkorrekturen, nachträgliche Abänderungen der
Druckvorlage, Änderungen infolge Unleserlichkeit des Manuskripts)
gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Änderungen der Druckreiferklärung gehen alle damit verbundenen
Kosten, einschließlich derjenigen des Maschinenstillstandes, zu
Lasten des Auftraggebers. Für die Rechtschreibung ist die letzte
Ausgabe des Duden maßgebend.
7. Firmenzeichen
Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext und unser
Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften
und des gegebenen Raumes auf Drucksachen aller Art anzubringen.
8. Lieferfristen
Eine nur nach Zeiträumen festgelegte Lieferzeit beginnt
am Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag,
an dem die Ware das Lieferwerk verläßt oder bei fehlender Versandverfügung
mit dem Tag der Versandbereitschaft der Ware.
Für den Zeitraum der Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke,
Fertigungsmuster usw. durch den Auftraggeber wird die Lieferzeit vom Tag
der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme
unterbrochen und verlängert sich entsprechend.
Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen
des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine
neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.
Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich,
falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben,
verursacht werden. Alle Fälle höherer Gewalt (insbesondere Streik,
Aussperrung, Energieausfall, Aussetzen der Verkehrsmittel usw.) befreien
uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise, gleichgültig,
ob sie im eigenen Betrieb, bei Rohstoff- und Zulieferanten oder auf den
Transportwegen zu Beeinträchtigungen führten.
Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit
berechtigt den Auftraggeber jedoch nicht, vom Auftrag zurückzutreten
oder uns für etwa entstandenen Schaden haftbar zu machen.
Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung
einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden
Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
9. Versendung
Alle Lieferungen gelten ab Druckhaus Duisburg.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Nimmt der
Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellung
ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu
vertreten haben, längere Zeit unmöglich, so sind wir berechtigt,
die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf
Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte
aus § 326 BGB zu; statt dessen können wir aber auch vom Vertrag
nur teilweise zurücktreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz
verlangen.
Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises
oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel
unser Eigentum. Vorher darf sie ohne unsere Zustimmung weder verpfändet
noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der
Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt
und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf
auf uns übergeht. Forderungen aus der Weiterveräußerung
von vorbehaltsbelasteten Waren sind uns zur Sicherung unserer Forderungen
schon jetzt abgetreten.
11. Mängelrügen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der
Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der
gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden
sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung
der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung
oder Schadenersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel können nur innerhalb
3 Monaten nach Auslieferung gegen uns geltend gemacht werden. Schäden,
die auf Einwirkungen während des Transports zurückzuführen
sind, müssen außer uns auch der mit der Beförderung betrauten
Institution (Bahn, Post, Spediteur) unverzüglich schriftlich angezeigt
werden.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papieres und
sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in
den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferanten - die
vom Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden -
für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die
Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen.
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben
und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung,
Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien
vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar
waren. Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) können
geringfügige Abweichungen vom Original keine Mängelrüge
begründen. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Andruck
und Auflagendruck.
Für Verschulden des Personals haften wir auch innerhalb von Verträgen
nur nach § 831 BGB.
12. Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage
können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht
sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2000 kg auf 15 %.
13. Aufbewahrungspflichten
Für die Aufbewahrung uns übergebener Lithografien,
Manuskripte, Originale, sonstiger Vorlagen und anderer Gegenstände
kann nur die eigenübliche Sorgfalt verlangt werden. Bei Verlust durch
Feuer, Wasser, Diebstahl und auf Grund sonstiger außergewöhnlicher
Gefahren sind wir nicht schadenersatzpflichtig. Wenn und soweit derartige
Risiken versicherungsseitig gedeckt werden sollen, hat der Auftraggeber
selbst dafür zu sorgen. Für die genannten Gegenstände haften
wir gar nicht, wenn eine Aufbewahrung über die Fertigungszeiten
hinaus nicht besonders vereinbart war und seit Erledigung des Auftrags
4 Wochen vergangen sind, ohne daß sie vom Auftraggeber zurückgefordert
oder reklamiert wurden. Die Einlagerung von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen,
Lithografien und sonstigen Druckunterlagen bedarf besonderer Vereinbarung
und erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers; sie ist besonders zu vergüten.
14. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungserteilung erfolgt am Tage der Auslieferung oder
Teilauslieferung der Ware, bei fehlender Versandverfügung oder vorübergehender
Einlagerung zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft.
Bei größeren Aufträgen können Zwischenrechnungen erstellt
oder Teilzahlungen gefordert werden.
Dasselbe gilt bei Bereitstellung größerer Papiermengen. Erstaufträge
sind bei Auftragserteilung zahlbar.
Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Auslieferung der Ware ohne Abzug
fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum können
2 % Skonto gekürzt werden. Rechnungsbeträge
unter 50,00 EURO sind sofort ohne Abzug fällig. Anzeigenrechnungen
werden netto Kasse bezahlt.
Maßgebend für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist der Tag
des Geldeingangs, bei Schecks der Tag der Einlösung durch die Bank.
Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Wechsel werden
nur zahlungshalber entgegengenommen: sie schließen einen Skontoabzug
aus. Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort fällig.
Beanstandungen oder Gegenansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung
oder Aufrechnung.
Nach Überschreitung des Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber
auch ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugsschaden ist in der entstandenen
Höhe, mindestens aber in Höhe der Kosten für Bankkredit
zum Zeitpunkt des Zahlungsziels zu erstatten. Als Kosten für Bankkredit
werden mindestens 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank
angesetzt und ab 31. Tag nach Rechnungsdatum berechnet. Die Geltungmachung
eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so werden auch
alle übrigen Forderungen sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn
eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Auftraggebers bekannt wird. Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers haben wir weiterhin
das Recht, für alle erteilten Aufträge nach unserer Wahl sofortige
Zahlung des vereinbarten Preises oder Sicherheitsleistung zu verlangen
und - wenn dieser Forderung nicht entsprochen wird - ohne Verpflichtung
zur Schadenersatzleistung die Fertigung des Auftrags vorübergehend
einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch bei periodischen
Arbeiten.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Druckerei. Gerichtsstand
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse
ist, soweit die gesetzlichen Vorschriften eine Gerichtsstandsvereinbarung
zulassen, Duisburg. Für Mahnverfahren ist Duisburg auch dann Gerichtsstand,
wenn im übrigen eine andere Gerichtsstandsregelung besteht.
Stand 05/2002 |